Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer bei dieser Versicherung seinen Beitrag nicht selbst ein, sondern überlässt dies dem Arbeitgeber. Dieser zahlt die Beiträge in der Regel direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt per Entgeltumwandlung in einen Vorsorgevertrag mit einer Versicherungsgesellschaft oder einer Bank ein.

Seit der Rentenreform 2002 haben sich die Rahmenbedingungen für betriebliche Altersversorgung kontinuierlich verbessert. Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann seitdem einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung verwenden. Dies gilt auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Teilzeit arbeiten sowie für geringfügig Beschäftigte. Das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz hat die staatliche Förderung betrieblicher Altersversorgung nochmals verbessert.

Die Versicherung umfassen je nach Vereinbarung folgende Leistungen: finanzielle Sicherheit im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie eine Versorgung der Hinterbliebenen. Damit trägt die betriebliche Altersversorgung zur sozialen Sicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie bei. Der Mitarbeiter erhält die Zusage auf eine lebenslange Rente, egal, wie alt er wird. Im Prinzip ist die Betriebsrente ein Produkt der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung mit lebenslanger Sicherheit, garantierten Leistungen und einer Überschussbeteiligung .

Dem Arbeitgeber bietet die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung die Chance, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Zudem hilft die Versicherung, in vielen Fällen Lohnnebenkosten zu sparen. Die betriebliche Altersversorgung können auch Unternehmer für ihre eigene Altersvorsorge nutzen, beispielsweise Geschäftsführer von GmbHs

Was bringt eine betriebliche Altersversorgung?

Versorgungen über den Betrieb sehen in der Regel eine lebenslange Rente vor, in vielen Fällen kombiniert mit einer Hinterbliebenenabsicherung und einer Berufsunfähigkeits- zusatzversicherung.


Rechenbeispiel für eine Direktversicherung

Beispielkunde ist ein 35jähriger unverheirateter Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro.

Versicherungsbeginn am 01.Oktober 2007
Laufzeit der Versicherung: 32 Jahre
Rentengarantiezeit: 10 Jahre

Hinterbliebenenversorgung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sind im Vertragsumfang nicht enthalten. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag wurden nicht berücksichtigt.

Beitragsaufwand brutto

2.544,00 Euro

Steuerersparnis

864,00 Euro

Sozialabgabenersparnis

510,00 Euro

Jährlicher Nettoaufwand des Arbeitnehmers

1.170,00 Euro

Im Alter von 65 Jahren kann der Arbeitnehmer mit einer monatlichen Gesamtrente in Höhe von rund 730 Euro oder einer Gesamtkapitalabfindung von etwa 180.000 Euro rechnen. Diese Summen sind nicht garantiert und können höher oder niedriger ausfallen. Die garantierte Rente beträgt etwa 425 Euro monatlich, die garantierte Kapitalabfindung 105.000 Euro.

Beitragsbemessungsgrenze

Sie zeigt an, bis zu welchem Betrag vom Bruttoarbeitsverdienst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen werden. Einkommen, das darüber liegt, wird für Rentenbeiträge nicht mehr herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird für jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgelegt.

Durchführungswege

So werden die verschiedenen Möglichkeiten genannt, wie eine betriebliche Altersversorgung organisiert werden kann. Die fünf Durchführungswege sind: Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse.

Entgeltumwandlung

Damit ist die Umwandlung von Bruttolohn in Versicherungsbeiträge gemeint.

Hinterbliebenenschutz

Betriebsrenten werden meist inklusive einer Absicherung der Angehörigen ausgezahlt. Diese Leistung wird bei Tod des versicherten Arbeitnehmers ausgezahlt.

Leistungszusage

Betriebsrenten werden in der Regel nur als lebenslange Rente oder als Auszahlplan gewährt. Eine Ausnahme sind Direktversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 vereinbart wurden. Diese Versicherungen werden häufig in einer Summe ausgezahlt.

Portabilität

Der Begriff bedeutet, dass der Mitarbeiter bereits erworbene Betriebsrentenansprüche bei einem Betriebswechsel zu seinem neuen Arbeitgeber mitnehmen kann.

Nachgelagerte Besteuerung

Ein Begriff, der mit dem Alterseinkünftegesetz populär wurde. Damit ist die Besteuerung aller Alterseinkünfte in der Auszahlungsphase gemeint. Auch Betriebsrenten, die ab dem 1. Januar 2005 neu abgeschlossen wurden, müssen im Alter voll versteuert werden.

 

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