Privathaftpflichtversicherung

Auf der sicheren Seite

Ein Missgeschick kann Ihnen immer und überall geschehen – egal, ob aus Unachtsamkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit. Wenn daraus ein Schaden entsteht, müssen Sie zahlen. So steht’s im Gesetz. Damit aus kleinen Pannen kein großes Unglück wird, begleicht Ihre Privat-Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Ein absolutes Muß für jedermann - Haftung für verschuldete Drittschäden in unbegrenzter Höhe.

Eine private Haftpflichtversicherung braucht jeder. Denn die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Per Gesetz haftet man für verschuldete Schäden, die man anderen zufügt, in unbegrenzter Höhe.

Schadensfall: Bernd, 41 Jahre, Außendienstmitarbeiter. Zahlt die nächsten 25 Jahre monatlich 870 Euro, weil er einen Radfahrer übersehen hat. Dieser ist seitdem querschnittsgelähmt. Bernd hatte keine private Haftpflichtversicherung!

 

 

 

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