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private Rentenversicherungen
Vom 3-Säulen zum 3-Schichten-Modell
Bisher waren die Erträge aus kapitalbildenden Lebensversicherungen, die über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren abgeschlossen wurden, steuerfrei. Doch seit dem 01.01.2005 erfolgt eine staatliche Förderung nur noch bei den sog. Leibrentenprodukten, die der persönlichen Altersvorsorge dienen und nicht kapitalisierbar sind. Das „3-Schichten-Modell“ wird daher untergliedert in Basisversorgung (gesetzliche und private Basis-Renten), Zusatzversorgung (geförderte private und betriebliche Altersvorsorge) und Kapitalanlageprodukte, die ebenfalls zur Altersvorsorge eingesetzt werden können, jedoch vorgelagert zu besteuern sind.
Die Vorteile der privanten Rentenversicherung
Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden Ihre Beiträge zur privaten Rentenversicherung für Sie persönlich angesammelt und später zuzüglich einer garantierten Verzinsung bzw. bei Fondsrentenversicherungen(Ansammlung eines Fondsguthabens) lebenslang an Sie ausgezahlt. Ein Zukunftsrisiko wie das der gesetzlichen Rente besteht also bei der privaten Rentenversicherung nicht.
Flexibler als Riester- oder Rürup-Produkte Beim Abschluss einer privaten Rentenpolice wird im Gegensatz zur Lebensversicherung keine Gesundheitsprüfung verlangt. Durch die Möglichkeit des Kapitalwahlrechts ist die private Rente flexibler als Rentenprodukte nach dem Riester- oder Rürup-Modell: Bei Eintritt in den Ruhestand haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und der Auszahlung des angesparten Kapitals in einer Summe.
Die private Rentenversicherung bietet außerdem die Möglichkeit, im selben Vertrag zusätzlichen Risikoschutz wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung, einen Unfallschutz oder eine Hinterbliebenenabsicherung zu vereinbaren.
Unsere Empfehlung - Fondsgebundene Rentenversicherung
Je nach Tarifgestaltung können die Sparanteile prozentual auf einen oder auf mehrere Fonds verteilt werden. Diese Aufteilung wird in der Regel auch später - sofern nicht anderes vereinbart ist - auf Entnahmen aus den Fonds angewendet. Außerdem hat der Versicherte die Möglichkeit, die Verteilung der zukünftigen Sparanteile auf die verschiedenen Fonds zu ändern („shiften“), oder aber die bereits angelegten Sparanteile auf die Fonds neu zu verteilen ("switchen"). Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist die Änderung der Fondsaufteilung oder ein Fondswechsel einmal pro Jahr kostenfrei möglich.
- Steuervorteil (nur 50% der Erträge sind steuerpflichtig bei einer Laufzeit von mind. 12 Jahren und Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr)
- Flexible Anlage: Teilauszahlungen sind grundsätzlich möglich
- Absicherung des Todesfallrisikos (einkommensteuerfrei)
- Unterschiedliche Anlagestrategien (gute Anbieter haben eine umfangreiche Fondsauswahl aus Top Fonds)
Für wen eignet sich die private Rentenversicherung?
Eine private Rentenversicherung eignet sich nahezu für jeden. Die aufgeschobene Variante ist vor allem auf Menschen jüngeren oder mittleren Alters zugeschnitten, die regelmäßig und über einen längeren Zeitraum bei gleichzeitig günstigen Beiträgen für ihr Alter vorsorgen wollen.
Kann man einen größeren Geldbetrag - etwa aus einer Lebensversicherung, einer Bankanlage oder einer Erbschaft - in die eigene Vorsorge investieren, kommt die aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag oder - je nach Lebensalter - auch eine Sofortrente in Betracht.
Wer im Ruhestand flexibel bleiben will, weil er beispielsweise plant, im sonnigen Süden einen Alterssitz zu erwerben, kann sich durch eine Police mit Kapitalwahlrecht auch die Sofortauszahlung der Rente in einem Betrag sichern.
Muss die privante Rentenversicherung versteuert werden?
Anders als bei der Riester- oder Rürup-Rente lassen sich die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, steuerlich nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen.
Die Beiträge zu Ihrer Privatrente bestreiten Sie also aus Ihrem Nettoeinkommen. Das muss allerdings kein Nachteil sein - denn von den späteren Rentenzahlungen wird dann nur ein geringer Ertragsanteil besteuert. Weil der persönliche Steuersatz im Alter wegen des weggefallenen Arbeitseinkommens meist deutlich niedriger ist, als während der aktiven Berufstätigkeit, ergeben sich häufig sogar steuerliche Vorteile.
Sonderfall Kapitalauszahlung Wenn Sie eine Privatrente mit Kapitalauszahlung wählen, müssen Sie den Ertrag voll versteuern, sofern die Police nach 2004 abgeschlossen wurde. "Ertrag" ist der Unterschiedsbetrag zwischen den von Ihnen eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Versicherungssumme - ähnlich den Zinsen, die Sie mit einer Geldanlage bei der Bank erzielen.
Tipp: Wenn Sie sich Ihr Kapital erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs und nach Ablauf von zwölf Jahren auszahlen lassen, müssen Sie sogar nur die Hälfte des Ertrags versteuern.
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