Riester-Rente

Die Riester-Rente wurde gezielt zur Förderung der privaten Altersvorsorge entwickelt. Sie kann seit Januar 2002 von Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in Anspruch genommen werden. Wer Geld von seinen Nettobezügen in einen solchen Vorsorgevertrag investiert, erhält direkte Zulagen vom Staat und zusätzliche Steuervorteile. Es muss ein Mindestbetrag (60 Euro pro Jahr) eingezahlt werden. Gewährt werden staatliche Zulagen für den Versicherten (bis zu 154 Euro pro Jahr) und für jedes Kind (bis zu 185 Euro bzw. 300 Euro für ab 2008 Neugeborene pro Jahr).

 

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