private Unfallversicherung

Auf Schritt und Tritt geschützt

Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit. Für diese Schäden kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht auf. Doch mit einer privaten Unfallversicherung können Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen – egal, wann dieser passiert.

Ob beim Radfahren, während des Frühjahrsputzes oder beim Ausflug mit der Familie: Ein Unfall kann schnell passieren. Während die einen mit dem Schrecken und kleinen Blessuren davonkommen, kann das Ereignis für andere schwere Verletzungen mit langjährigen Folgen nach sich ziehen.

Wer keine private Versicherung hat, kann nach einem Unfall auch in finanzielle Schwierigkeiten geraten: beispielsweise wenn Wohnung oder Auto behindertengerecht umgebaut werden müssen und Betreuungskosten anfallen. Ist eine Familie zu versorgen, ist die Situation gleich doppelt schlimm.

Schutz für die ganze Familie

Wer sich absichern möchte, sollte deshalb eine private Unfallversicherung abschließen. Sie springt ein, wenn der Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Ausgezahlt wird eine zuvor fest vereinbarte Summe – über die der Versicherte beziehungsweise die Familie unabhängig von den tatsächlichen Kosten oder Einbußen frei verfügen kann.
Was die private Unfallversicherung kostet, hängt von den vereinbarten Leistungsbausteinen und der Versicherungssumme ab. Es bietet sich an, die private Unfallversicherung gleich für die ganze Familie abzuschließen

Gliedertaxe: Die so genannte Gliedertaxe bestimmt den Grad der Invalidität.

Einstufung der Invaliditätsgrade nach Prozent*:

Arm

 

70%

 

Bis oberhalb des Ellenbogengelenks

65%

 

Unterhalb des Ellenbogengelenks

60%

Hand

 

55%

 

Daumen

20%

 

Zeigefinger

10%

 

Ein anderer Finger

5%

Bein

Über Mitte des Oberschenkels

70%

 

Bis Mitte des Oberschenkels

60%

 

Bis unterhalb des Knies

50%

 

Bis Mitte des Unterschenkels

45%

Fuß

 

40%

Sinnesbeeinträchtigung

Ein Auge

50%

 

Gehör auf einem Ohr

30%

 

Geruchssinn

10%

 

Geschmackssinn
 

5%

* Unverbindliche Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) - Auszug

Invalidität: Als invalide gilt, wer dauerhaft in seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.

Kompakt-Tarif: Kompakt-Tarife bieten den Kunden mehrere Leistungsarten im Paket an und gibt es mit verschiedenen Tarifbedingungen von Basis bis Top oder Exklusiv..

Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten, ist die Police.

Unfall: Versicherungstechnisch liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich und von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Diese Unfalldefinition wird in guten Unfallpolicen noch erweitert um weitere Ursachen für den Unfall.

 

 

 

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